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Was sind Funktionsflächen ?

Mieter und Vermieter können sich im Sachverständigenbüro über alle Wohnräume und Nutzräume des Wohnhauses erkundigen. Ob alle Räume ordnungsgemäß angegeben und berechnet, oder hier getrickst wurde. Was gerade für viele Mieter wichtig ist um sicher zu sein, dass der Mietpreis gerechtfertigt ist. Wer einen Wertgutachter engagiert geht sicher alle Angaben und Berechnungen nach dem Gesetz der Wohnflächenverordnung zu erhalten.

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Wohnfläche und Nutzfläche
Um die Grundfläche eines Wohnhauses zu berechnen, erstellt der Wertgutachter in Illingen den Wert der Wohnfläche abzüglich der Nutzfläche. Zu der Wohnfläche des Hauses gehören alle Zimmer die als Wohnraum genutzt werden. Diese sind zum Beispiel, Wohnzimmer, Esszimmer, Schlaf- und Kinderzimmer, Badezimmer, sowie die Küche mit angrenzender Speisekammer. Der Balkon oder die Terrasse zählen nur bis zur Hälfte als Wohnfläche mit. Zur Nutzfläche gehören unter anderem der Kellerraum und der Dachboden.

Funktionsfläche
Zur Funktionsfläche zählt der Wertgutachter in Illingen den Heizraum, einen Maschinenraum und technische Betriebsräume.

Verkehrsräume
Um die Wohnfläche für seine Mietwohnung zu erhalten, werden vom Sachverständigenbüro auch die sogenannten Verkehrsräume abgezogen. Zu den Verkehrsräumen zählen das Treppenhaus, Fahrstühle, Eingänge und Flure. Diese werden in der Berechnung nicht mit einbezogen.

Dachgeschoss Wohnungen
Dachgeschosswohnungen können wegen der Schräge nicht als vollkommener Wohnraum berechnet werden. Hier steht in der Wohnflächenverordnung eine Regelung die besagt, dass alle Räume der Dachgeschosswohnung die unter zwei Metern in der Höhe liegen, nur teilweise in die Grundfläche mit einbezogen werden dürfen.

Messungen
Demnach misst der Wertgutachter in Illingen die Höhe der Dachgeschoss Räume. Betragen diese von einem bis hin zu zwei Metern, zählen diese Räume bis zur Häfte zu einem Wohnraum. Liegen aber die Höhe der Räume unter einem Meter, dann zählt das Sachverständigenbüro diese Räume nicht zu der Grundfläche des Wohnhauses.

Fazit
Um als Vermieter und Mieter ein gutes Verhältnis zu haben und alle Angaben zur Miete gewissenhaft angegeben zu haben lohnt ein Wertgutachten allemal. Dieses bezeugt die Richtigkeit der Angaben.