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Strafen für nicht durchgeführte DGUV V3 Prüfungen existieren nicht nur in der Theorie

Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Dies gilt vielleicht bei kleineren Vergehen wie dem Vergessen zum Kauf einer Fahrkarte oder dem Überqueren der Fahrbahn bei einer roten Ampel. Werden diese Delikte nicht bemerkt oder verursachen keinen Schaden halten sich die Folgen bis auf das schlechte Gewissen sehr in Grenzen. In Bezug auf ausgefallene DGUV V3 Prüfungen, die einen Sach- oder Personenschaden zur Folge haben, gilt jedoch das öffentliche Interesse als so gut wie immer gegeben, weshalb nur in Ausnahmefällen auf eine Strafverfolgung verzichtet wird. Wurde durch Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Sicherheit am Arbeitsplatz ein Schaden verursacht, müssen Unternehmer zudem mit weiteren Bußgeldern rechnen. Sofort zur Tagesordnung überzugehen ist daher überhaupt nicht möglich. Sehr viel wahrscheinlicher ist ein kurzfristiges Schließen des Betriebs bis die DGUV V3 Prüfung nachgeholt wurde und die Ergebnisse auch schriftlich vorliegen. Das verursacht hohe Kosten und Ausfälle, die in keinem Zusammenhang mit den Kosten einer professionell durchgeführten DGUV V3 Prüfung stehen würden.

Die strafrechtliche Verfolgung trifft immer die Unternehmer selbst

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In großen Betrieben ist der Arbeitgeber nur sehr selten selbst in einen Betriebsunfall involviert. Dennoch kann die Schuld für einen Unfall, bei welchem Arbeiter zu Schaden kommen nicht einfach auf diese oder deren Kollegen abgewälzt werden. Ist eine Lücke in der Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel festzustellen müssen sich in erster Linie die Arbeitgeber kritische Fragen gefallen lassen. Der Grund dafür ist rechtlich gesehen sehr einfach. Die Arbeiter haben nur einen sehr begrenzten Einfluss auf die Sicherheit am Arbeitsplatz, indem die geltenden Vorschriften eingehalten werden oder schlicht der gesunde Menschenverstand zum Einsatz kommt. Anders verhält es sich mit den Arbeitgebern. Diese haben es durchaus in der Hand einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und über die DGUV V3 Prüfung möglichst schnell über Abnutzungserscheinungen und defekte Bauteilen informiert zu werden. Das erfüllt die gesetzlichen Richtlinien und erlaubt gleichzeitig sich auch vor einer Strafverfolgung im Schadensfall zu schützen.

Unwissenheit ist kein gültiges Argument um Strafen zu entgehen

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet und Mitarbeiter beschäftigt muss sich auch einer Flut aus Paragrafen und Vorschriften stellen. Dieses Wissen muss sich zum Großteil in Eigeninitiative angeeignet werden. Die Ausrede bei unregelmäßig stattfindenden Kontrollen nicht über die geltenden DGUV V3 Schriften informiert gewesen zu sein ist keine erfolgversprechende Verteidigung, um sich Bußgeldern oder anderen Bestrafungen zu entziehen. Besser ist es sich ausführlich über alle Verpflichtungen eines Arbeitgebers zur informieren und nach den besten Prüfern in der eigenen Region Ausschau zu halten. Das erspart Sorgen und Kopfzerbrechen, die bei dem Vorwurf einen nachlässigen Schutz am Arbeitsplatz zu betreiben mit Sicherheit folgen würden. Weitere Infos lesen Sie hier: Hier klicken zur Webseite