Recht

Wie die Steuerfahndung ermittelt

Das Steuerstrafrecht ist ein komplexes Thema und betrifft sowohl die Reichen und Mächtigen als auch die kleinen Bürger. Manchmal sieht es so aus, als würden die Finanzbehörden die Großen laufen lassen, doch auch diese müssen sich an die Gesetze halten und ihre Strafe auf sich nehmen. Mit einem versierten Steueranwalt ist es einfacher, ein gerechtes Urteil zu erhalten. Die Juristen mit Schwerpunkt Steuerrecht setzen sich für eine faire Verhandlung ein und helfen den Steuerpflichtigen dabei, die strafrechtlichen Folgen gering zu halten. Gegenüber der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung und dem Gericht bieten die Experten der Kanzlei Hildebrandt kompetente Unterstützung an. Vor allem, wenn das Steuerstrafverfahren gerade erst begonnen hat, haben die Juristen gute Möglichkeiten, den gesamten Prozess positiv zu beeinflussen
Bei einem Steuerverfahren handelt es sich um einen finanzrechtlichen Vorgang, der die vorschriftsmäßige Steuererhebung betrifft.

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Im Prinzip unterliegt jede Steuerzahlung diesem Verfahren, für das die Finanzämter zuständig sind. Wenn der Bescheid des Finanzamts der Meinung des Steuerzahlers widerspricht, so wird ein Einspruch eingelegt, der bis vors Finanzgericht gehen kann.
Im Gegensatz zum Steuerverfahren betrifft das Steuerstrafverfahren nicht die Erhebung an sich, sondern die Frage, ob eine Steuerstraftat vorliegt. Eine Steuerhinterziehung, Hehlerei, Schmuggel, Betrug und ähnliche Straftaten werden von der Gesetzgebung mit strengen Sanktionen belegt. Die verschiedenen Formen der Steuerhinterziehung beziehen sich auf den aktiven Betrug bzw. die Täuschung des Finanzamts. Dabei kann es sich um das Ausstellen falscher Rechnungen handeln, um falsche Angaben in der Steuererklärung und um diverse weitere Straftaten.
Wenn ein entsprechender Verdacht vorliegt, wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Es beginnt mit der Ermittlung, wird mit dem Zwischenverfahren fortgeführt und mit dem Hauptverfahren vor Gericht abgeschlossen. Bei den jeweiligen Abschnitten des Steuerstrafverfahrens ist es wichtig, einen kompetenten Begleiter an der Seite zu haben. Die Steueranwälte und Steuerberater sind tief im Thema und wissen genau, welche Rechte sie und ihre Mandanten haben, sodass ein faires Verfahren gewährleistet ist.

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Was versteht man unter einer (leichtfertigen) Steuerverkürzung?

Eine leichtfertige Steuerverkürzung ist vom Grund her auch eine Art der Steuerhinterziehung, was sich auch hinter dem Wort Steuerverkürzung verbirgt. Denn wer eigenmächtig seine Steuerschuld verkürzt, hinterzieht sie. Diese Hinterziehung kann auf ganz unterschiedliche Weise geschehen. So kann der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder auch unvollständige Angaben machen, aus denen sich dann eine geringere Steuerschuld errechnet, als er eigentlich zahlen muss. Eine Steuerhinterziehung kann sich aber auch durch bloßes Unterlassen ergeben, wenn steuerliche relevante Fakten einfach weggelassen werden. Um Steuerhinterziehung handelt es sich immer dann, wenn durch diese Handlungen einer Steuerverkürzung erfolgt oder aber unberechtigterweise besondere Steuervorteile ergeben. Solche Handlungen setzen bewusstes und aktives Tun bzw.

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Unterlassen voraus und werden keinesfalls als Kavaliersdelikt angesehen, sondern schon bei nicht so schweren Fällen mit Geldbußen oder Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft. Der Unterschied, der zwischen einer solchen strafbaren Steuerhinterziehung und der leichtfertigen Steuerverkürzung besteht, steckt in dem Wörtchen leichtfertig, denn die Voraussetzungen für beide Delikte sind zunächst einmal gleich. Die leichtfertige Steuerverkürzung stellt lediglich eine abgeschwächte Form der Steuerhinterziehung dar. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Steuerhinterziehung vorliegt oder nur eine leichtfertige Steuerverkürzung, die lediglich als Ordnungswidrigkeit gilt und mit einem Bußgeld entsprechend schwächer sanktioniert wird. Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung erfolgt auch kein Eintrag ins Bundeszentralregister und somit gilt der Betroffene dann auch nicht als vorbestraft. Unter Leichtfertigkeit wird dabei eine gesteigerte und grobe Form der Fahrlässigkeit verstanden, wobei die Einzelheiten dazu strittig sind und nur anhand eines konkreten Einzelfalls beurteilt werden können. Für den Betroffenen ist diese Unterscheidung allerdings sehr wichtig, weshalb er sich besser einen wirklich guten Anwalt suchen sollte. Wichtig ist in jedem Fall einen Anwalt zu betrauen, der sich sowohl im Strafrecht als auch in der komplexen Materie des Steuerrechts auskennt, um in solch heiklen Fällen seinem Mandanten auch tatsächlich hilfreich zur Seite stehen zu können.