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Vorsicht vor einer drohenden Insolvenz

Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bergen immer die Gefahr einer drohenden Insolvenz

Die Überschuldung sowie die Zahlungsunfähigkeit sind zwei der häufigsten Gründe mit einer Insolvenz Ordnung in das finanzielle Chaos zu bringen. Das ist zumindest die Hoffnung, die ein Großteil der Geschäftsführer mit diesem Schritt verbindet. Die Realität ist zeitgleich ernüchternd und langlebig. Die irrige Vorstellung nicht persönlich für die Insolvenz haftbar gemacht zu werden, begleitet die Geschäftsführer sowohl im weiteren beruflichen Weg als auch dem Privatleben. In beiden Bereichen stellen die Betroffenen im Anschluss schnell fest, dass die Insolvenz mit einem erheblichen Makel verbunden ist. Hinzu kommen im Fall einer schwerwiegenden Überschuldung die verbrannten Brücken die bei den Gläubigern hinterlassen wurden, welche auf einen Teil oder sogar die gesamte Zahlung der ausstehenden Beträge verzichten mussten. Der erste Weg in diesen Situationen sollte daher nicht zum nächsten Amtsgericht, sondern einem erfahrenen Unternehmensberater führen.

Erfahrene Insolvenzberater verschaffen Ihnen anhand der Zahlen schnell Klarheit

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Geschäftsführer sind in der Regel sehr bewandert auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. Wann der Zeitpunkt einer Überschuldung oder Insolvenz erreicht ist, gehört nur in wenigen Branchen zum Grundwissen. Sich in dieser Situation fachkundige Hilfe zu sichern ist somit keine unnütze Ausgabe, sondern vielmehr eine Grundlage, um sich auf professioneller Basis Klarheit über die eigene Situation zu verschaffen. Speziell bei vorhandenen Krediten können Unternehmer schnell von einer Überschuldung ausgehen, obwohl durch die monatlichen Raten de facto keine Überschuldung besteht. Steht eine Insolvenz im Raum werden Unternehmensberater daher zuerst eine Fortführungsprognose erstellt. Aus dieser geht schwarz auf weiß hervor, ob dem Unternehmen eine positive oder negative Zukunftsprognose bescheinigt wird.

Negative Fortführungsprognosen bilden nicht die Grundlage auch selbst tief in die Tasche greifen zu müssen

Kommen die Experten zu dem Schluss, dass wirklich eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht und diese Tatsache durch keine anderen Faktoren, wie etwa ausstehende Zahlungen überwunden wird, erfolgt zwangsläufig eine negative Fortführungsprognose. Natürlich lassen die Experten die Geschäftsführer in diesen Situationen nicht auf sich allein gestellt, sondern werden vielmehr alles unternehmen, um den Betroffenen Lösungswege aufzuzeigen. Zu diesen gehört immer häufiger auch Alternativen zur Insolvenz vorzustellen. Neben der Löschung der GmbH aus dem Handelsregister gehört hierzu auch der Verkauf. Diese Option ist in der Öffentlichkeit auch als Firmenbestattung bekannt, obwohl dieses letzte Kapitel der eigenen Selbstständigkeit nur ein kurzes Ende bereithält und den eigenen Ruf und weiteren Karriereweg nicht dauerhaft auf Eis legt. Mehr Infos dazu lesen Sie hier auf: https://gmbh-probleme24.de/insolvenzberatung/zahlungsunfaehigkeit-und-ueberschuldung/